FIRMEN SPORT AUSTRIA VERANSTALTUNGEN

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

FIRMEN SPORT AUSTRIA VERANSTALTUNGEN
TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Personen (im Folgenden Teilnehmer), die sich zu einer Veranstaltung von Firmen Sport Austria (im Folgenden Veranstalter), Fleischmarkt 14/Stiege 1/Stock 4/Top 9, 1010 Wien, ZVR 189 267 155, anmelden oder daran teilnehmen.

1.2 Das Angebot von Firmen Sport Austria umfasst insbesondere folgende Veranstaltungsformate: (a) Talks und Kamingespräche, (b) Competition Days, (c) Walk & Connect sowie (d) Firmen Wanderung Austria in ihren verschiedenen Teilnahmeformen. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nur für bestimmte Formate gelten, ist dies ausdrücklich angegeben.

1.3 Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers gelten nur, wenn Firmen Sport Austria diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Firmen Sport Austria behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für künftige Anmeldungen zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website www.firmensport.at abrufbar.

1.5 Sämtliche Erklärungen des Teilnehmers gegenüber Firmen Sport Austria sind schriftlich per E-Mail an info@firmensport.at oder per Post an die oben genannte Adresse zu richten.

2. Anmeldung

2.1 Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann online über das jeweilige Anmeldeformular oder per E-Mail an info@firmensport.at erfolgen. Mit Übermittlung der Anmeldebestätigung durch Firmen Sport Austria kommt das Teilnahmeverhältnis zustande.

2.2 Der Teilnehmer bestätigt, dass alle im Zuge der Anmeldung angegebenen Daten vollständig und korrekt sind. Eine Weitergabe des Teilnahmeplatzes an Dritte ist nicht zulässig; die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht.

2.3 Firmen Sport Austria kann für jede Veranstaltung ein Teilnehmerlimit sowie einen Anmeldeschluss festlegen. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, können abgelegt werden. Die Berücksichtigung erfolgt nach Eingang bei Firmen Sport Austria.

2.4 Für bestimmte Veranstaltungen (insbesondere Competition Days) kann eine Teilnahmegebühr anfallen. Die jeweilige Höhe wird in der Veranstaltungsankündigung bekanntgegeben. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder, sofern angeboten, in bar am Veranstaltungstag.

2.5 Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen gilt: Nach erfolgreicher Anmeldung ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen und der Teilnahmebetrag wird nicht rückerstattet, es sei denn, Firmen Sport Austria sagt die Veranstaltung vollständig ab. Eine ausnahmsweise Stornierung durch den Teilnehmer ist nur bis zu dem in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung genannten Stichtag möglich; nach diesem Zeitpunkt verfällt der Teilnahmebetrag ohne Anspruch auf Rückerstattung, unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme.

2.6 Kostenlosen Veranstaltungen (insbesondere Talks, Kamingespräche, Walk & Connect) ist keine Teilnahmegebühr zugeordnet. Firmen Sport Austria ist berechtigt, Anmeldungen zu solchen Veranstaltungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu stornieren.

3. Teilnahme, Sicherheit und Eigenverantwortung

3.1 Allgemeine Eigenverantwortung: Jeder Teilnehmer nimmt freiwillig und auf eigene Verantwortung an der jeweiligen Veranstaltung teil. Er ist für die Einschätzung seiner persönlichen gesundheitlichen und körperlichen Eignung selbst verantwortlich. Im Zweifelsfall wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen. Startberechtigt ist jede Person, welche die gesundheitliche Eignung für eine Teilnahme an der Veranstaltung und dem jeweiligen Bewerb aufweist. Der geeignete Gesundheitszustand wurde im Zweifelsfall ärztlich bestätigt.

3.2 Weisungsbefugnis: Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung, des eingesetzten Personals, der Trainer sowie der Betreiber der genutzten Locations ist unbedingt Folge zu leisten. Firmen Sport Austria ist berechtigt, Teilnehmer, die gegen diese Bedingungen verstoßen, sich unsportlich verhalten oder eine Gefährdung für sich oder andere darstellen, von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich weiters vor, einen Teilnehmer zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung relevant sind, gemacht hat oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen an den Start geht. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines bereits geleisteten Teilnahmebetrags.

3.3 Talks und Kamingespräche: Bei diesen Veranstaltungen sind die Teilnehmer nicht sportlich aktiv. Allgemeine Verhaltens- und Sicherheitsregeln der jeweiligen Location sind einzuhalten. Firmen Sport Austria übernimmt keine Haftung für Infrastruktur, Ausstattung oder sonstige Umstände, die im Verantwortungsbereich des Locationsbetreibers liegen.

3.4 Competition Days: Die Teilnehmer sind bei diesen Veranstaltungen selbst sportlich aktiv. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und setzt voraus, dass der Teilnehmer über die erforderliche körperliche Fitness und Gesundheit für die jeweilige Sportart verfügt. Der Teilnehmer ist sich der mit dem aktiven Sport verbundenen typischen Verletzungs- und Unfallrisiken bewusst und akzeptiert diese ausdrücklich. Eine angemessene, der Sportart entsprechende Ausrüstung (insbesondere geeignetes Schuhwerk und Sportbekleidung) ist vom Teilnehmer selbst zu stellen. Hinweise der eingesetzten Trainer und Sportler zu Aufwärmen, Technik und Sicherheit sind zu befolgen. Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.

3.5 Walk & Connect: Diese Veranstaltung findet auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen statt. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass im öffentlichen Raum allgemeine Risiken bestehen, insbesondere durch Straßenverkehr, Bodenbeschaffenheit, Witterungsverhältnisse und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit im Straßenverkehr selbst verantwortlich und hat die jeweils geltenden Verkehrsregeln zu beachten. Firmen Sport Austria haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder durch allgemeine Risiken des öffentlichen Raums entstehen.

3.6 Firmen Wanderung Austria – von Firmen Sport Austria organisierte Wanderung: Für die von Firmen Sport Austria organisierten und begleiteten Wanderungen gelten diese Teilnahmebedingungen vollumfänglich. Der Teilnehmer ist sich der mit Wanderungen typisch verbundenen Risiken bewusst, insbesondere wechselnde Boden- und Wegverhältnisse, Steigung und Gefälle, Wetterbedingungen, Straßenverkehr sowie die individuelle körperliche Belastbarkeit. Angemessenes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung sind vom Teilnehmer selbst bereitzustellen.

3.7 Firmen Wanderung Austria – eigenständig organisierte Wanderung: Organisiert ein Unternehmen im Rahmen der Firmen Wanderung Austria selbstständig eine eigene Wanderung für seine Mitarbeiter, übernimmt Firmen Sport Austria keine operative Verantwortung für Planung, Organisation, Betreuung oder Sicherheit dieser Wanderung. Das jeweilige Unternehmen ist allein verantwortlich für Route, Begleitung, Sicherheitsmaßnahmen und die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Firmen Sport Austria stellt lediglich Informations- und Kommunikationsmaterialien zur Verfügung und berücksichtigt die zurückgelegten Kilometer im Gesamtergebnis. Eine Haftung von Firmen Sport Austria für Vorfälle bei eigenständig organisierten Firmenwanderungen ist ausgeschlossen.

3.8 Firmen Wanderung Austria – individuelles Kilometersammeln: Beim individuellen Sammeln von Kilometern wählen die Teilnehmer Zeitpunkt, Strecke und Durchführung vollständig selbst. Firmen Sport Austria gibt keine Route vor und übernimmt weder Aufsicht noch Begleitung. Die alleinige Verantwortung für die sichere Durchführung der jeweiligen Aktivität liegt beim Teilnehmer. Eine Haftung von Firmen Sport Austria für Vorfälle beim individuellen Kilometersammeln ist ausgeschlossen.

4. Programmänderungen, Absage und höhere Gewalt

4.1 Firmen Sport Austria behält sich vor, das Programm, die Route, die Location oder einzelne Programmpunkte einer Veranstaltung kurzfristig zu ändern, sofern dies aus organisatorischen, sicherheitstechnischen oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist. Aus solchen Änderungen entstehen dem Teilnehmer keine Ansprüche gegenüber Firmen Sport Austria.

4.2 Firmen Sport Austria ist berechtigt, eine Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei widrigen Wetterbedingungen, behördlicher Anordnung, Sicherheitsbedenken, Erkrankung von Schlüsselpersonen oder sonstigen nicht beeinflussbaren Umständen (höhere Gewalt). Die Teilnehmer werden, soweit möglich und rechtzeitig, per E-Mail informiert.

4.3 Bei vollständiger Absage einer kostenpflichtigen Veranstaltung aus Gründen, die Firmen Sport Austria zu vertreten hat, werden bereits geleistete Teilnahmegebühren rückerstattet. Bei Absage aufgrund höherer Gewalt, zu geringer Teilnehmerzahl oder aus Sicherheitsgründen besteht kein Rückerstattungsanspruch, es sei denn, im Einzelfall wird eine andere Regelung ausdrücklich bekanntgegeben.

4.4 Ein Rechtsanspruch auf von Firmen Sport Austria kostenlos beigestellte Serviceleistungen (z. B. Verpflegung, Getränke) besteht nicht.

5. Haftung

5.1 Firmen Sport Austria haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

5.2 Firmen Sport Austria haftet nicht für Schäden, die auf sportartspezifischen Risiken beruhen, die der Teilnehmer durch seine freiwillige Teilnahme bewusst in Kauf nimmt (sogenannte Risikosphäre des Teilnehmers).

5.3 Firmen Sport Austria haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten Dritter, durch allgemeine Risiken des öffentlichen Raums (Straßenverkehr, Bodenbeschaffenheit, Witterung) oder durch Umstände entstehen, die im Verantwortungsbereich von externen Dienstleistern (Locations, Trainer, Speaker) liegen.

5.4 Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer übernimmt Firmen Sport Austria keine Haftung, sofern Firmen Sport Austria kein Verschulden trifft. Firmen Sport Austria übernimmt keine Haftung für im Auftrag der Teilnehmer verwahrte Gegenstände. Dies gilt insbesondere für Gegenstände, die am Start im Startsackerl beim Garderobedienst abgegeben werden. Es werden ausschließlich die vom Veranstalter im Rahmen der Startnummernausgabe beigestellten Startsackerl entgegengenommen. Die Ausgabe der abgegebenen Garderobebeutel im Ziel ist bis 14 Uhr geöffnet. Nicht abgeholte Startsackerl werden vom Veranstalter maximal 2 Wochen nach der Veranstaltung aufbewahrt und können in diesem Zeitraum in den Büroräumen des Veranstalters unter Vorlage der Startnummer abgeholt werden. Danach werden die nicht abgeholten Startsackerl durch den Veranstalter entsorgt. Eine Zusendung nicht abgeholter Startsackerl per Post ist nicht möglich.

5.5 Im Falle von Veranstaltungen, bei denen Firmen Sport Austria keine operative Verantwortung trägt (eingeständig organisierte Firmenwanderungen, individuelles Kilometersammeln), ist jede Haftung von Firmen Sport Austria für Vorfälle, die im Rahmen dieser Aktivitäten eintreten, ausgeschlossen.

5.6 Versicherungsschutz für Unfälle, Verletzungen oder sonstige Schäden ist ausschließlich Sache jedes Teilnehmers. Firmen Sport Austria empfiehlt den Abschluss einer geeigneten Unfall- und Haftpflichtversicherung.

6. Minderhährige

6.1 Die Teilnahme von Minderjährigen an Veranstaltungen von Firmen Sport Austria setzt die ausdrückliche schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten voraus. Die Zustimmungserklärung ist bei der Anmeldung einzureichen.

6.2 Bei sportlich aktiven Veranstaltungen (insbesondere Competition Days, Walk & Connect, Firmen Wanderung Austria) ist die Begleitung Minderjähriger durch eine erziehungsberechtigte oder ausdrücklich bevollmächtigte erwachsene Person erforderlich, sofern in der Veranstaltungsankündigung nichts anderes bestimmt ist.

6.3 Die Erziehungsberechtigten sind für die Aufsicht über die minderjährigen Teilnehmer während der gesamten Veranstaltungsdauer verantwortlich, soweit diese Aufsicht nicht ausdrücklich von Firmen Sport Austria oder beauftragtem Personal übernommen wird.

7. Foto-, Video- und Bildaufnahmen

7.1 Bei Veranstaltungen von Firmen Sport Austria werden Foto- und Videoaufnahmen zum Zweck der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit erstellt. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis damit, dass Aufnahmen, auf denen er abgebildet ist, für Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Firmen Sport Austria verwendet werden dürfen, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien sowie in klassischen Medien, ohne dass hieraus Vergütungsansprüche entstehen.

7.2 Sofern Teilnehmer keine Verwendung von Aufnahmen wünschen, auf denen sie erkennbar abgebildet sind, haben sie dies vor oder bei Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber der Veranstaltungsleitung mitzuteilen.

7.3 Bei Minderjährigen, die im Mittelpunkt von Aufnahmen stehen, wird vor der Veröffentlichung die gesonderte Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt.

7.4 Teilnehmer dürfen während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen für private Zwecke anfertigen, sofern dadurch keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Die kommerzielle Nutzung solcher Aufnahmen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Firmen Sport Austria.

8. Datenschutz

8.1 Firmen Sport Austria verarbeitet die im Rahmen der Anmeldung und Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Firmenname, E-Mail-Adresse) gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) ausschließlich zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung sowie zur Verbandskommunikation.

8.2 Bei Veranstaltungen, bei denen Ergebnisse oder zurückgelegte Kilometer erfasst werden (z. B. Firmen Wanderung Austria), können diese Daten auf der Verbandshomepage und in sozialen Medien von Firmen Sport Austria veröffentlicht werden. Die Teilnahme setzt das Einverständnis damit voraus.

8.3 Die E-Mail-Adresse des Teilnehmers wird zur Übermittlung von Veranstaltungsinformationen verarbeitet. Die Zusendung des Firmen Sport Austria-Newsletters erfolgt nur nach gesonderter Einwilligung mittels Double-Opt-In-Verfahren.

8.4 Dem Teilnehmer stehen die in der DSGVO vorgesehenen Betroffenenrechte zu, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Ein Widerruf einer erteilten Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@firmensport.at möglich.

8.5 Weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von Firmen Sport Austria unter www.firmensport.at/datenschutz zu entnehmen.

9. Externe Dienstleister

9.1 Firmen Sport Austria kann für einzelne Veranstaltungen externe Dienstleister einsetzen, insbesondere Locationbetreiber, Speaker, Trainer oder Caterer. Diese Dienstleister handeln eigenständig und sind nicht Erfüllungsgehilfen von Firmen Sport Austria im Sinne des § 1313a ABGB, sofern Firmen Sport Austria keinen maßgeblichen Einfluss auf ihre Leistungserbringung hat.

9.2 Gesonderte Vereinbarungen zwischen Firmen Sport Austria und externen Dienstleistern (z. B. mit Speakern oder Locationsbetreibern) bleiben von diesen Teilnahmebedingungen unberührt und begründen keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten der Teilnehmer gegenüber diesen Dienstleistern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

9.3 Firmen Sport Austria ist nicht verantwortlich für Leistungsmängel, Schäden oder Vorfälle, die im Verantwortungsbereich externer Dienstleister liegen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.

10.2 Als ausschließlich zuständiges Gericht für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen oder der Teilnahme an einer Veranstaltung von Firmen Sport Austria wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher im Sinne des KSchG bleibt der gesetzliche Gerichtsstand unberührt.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die der unwirksamen nach Sinn und Zweck am nächsten kommt.

10.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürftig der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

Stand: Juli 2026

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