Ein Beitrag von Felix Faltin | haelsi

Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und die Arbeitsmedizin sind zentrale Elemente, um das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu sichern und zu steigern. In Österreich spielt das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) als gesetzlicher Rahmen eine wichtige Rolle, begleitet von unternehmenseigenen Initiativen wie Präventionsprogrammen, Bewegungsangeboten, Mental-Health-Programmen und Employee Assistance Programmen (EAPs).

Bei haelsi arbeiten wir überwiegend mit modernen Unternehmen, die in einem agilen und digitalisierten Umfeld agieren. Unsere Kund:innen sind überwiegend Tech-Unternehmen, Scale-ups und wissensintensive Betriebe mit viel Home-Office. In diesen Betrieben stoßen wir oft auf die Herausforderungen, dass das AschG nicht mehr zeitgemäß ist.

Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG): Eine gemischte Bilanz

Das AschG ist die rechtliche Grundlage für den Schutz von Arbeitnehmer:innen in Österreich. Es regelt Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung am Arbeitsplatz, einschließlich Sicherheitsvorschriften und regelmäßiger Überprüfungen.

Die Stärken des AschG liegen in seinem umfassenden Schutz, besonders für Arbeitnehmer:innen in Berufen mit hohen Risiken, wie etwa in der Produktion oder in Schichtbetrieben. Arbeitgeber werden verpflichtet, konkrete Maßnahmen umzusetzen, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Wir sehen aber täglich, dass das AschG oft nicht den Anforderungen moderner Bürobetriebe entspricht. Viele dieser Unternehmen arbeiten mit Home-Office und flexiblen Arbeitszeiten. Das Gesetz spiegelt diese neuen Arbeitsmodelle nur unzureichend wider. Außerdem sehen viele Bürobetriebe keinen konkreten Nutzen in den hohen Stundenanforderungen für sicherheitstechnische Beratung. Oder sie suchen digitale Lösungen, die im Rahmen des AschG nicht zulässig sind. Besonders bei präventiven Maßnahmen, wie etwa Impfaktionen, zeigt sich eine Lücke zwischen den gesetzlichen Vorschriften, die hier restriktiv sind, und den praktischen Anforderungen von modernen Teams.

Präventive Maßnahmen, die Arbeitsmediziner:innen empfehlen

Arbeitsmedizinische Prävention umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu schützen. In Büroumgebungen werden oft ergonomische Arbeitsplatzgestaltungen und regelmäßige Gesundheits- und Augenuntersuchungen empfohlen. Obwohl solche Maßnahmen in der Praxis gut angenommen werden, stoßen sie nach dem AschG oft auf rechtliche Hürden.

Impfaktionen gegen Grippe, FSME und COVID sind ebenfalls sehr gefragt, obwohl sie nach dem AschG oft nicht als Präventionszeit zählen würden. Viele präventive Angebote, die in Bürobetrieben als wichtig angesehen werden, können aufgrund der engen Vorschriften und Auslegung des Gesetzes nicht als „Präventionszeit“ angerechnet werden.

Psychische Gesundheit und gesetzliche Vorgaben

Beinahe der wichtigste Schwerpunkt in der Arbeitsmedizin, zumindest für Bürobetriebe, ist die psychische Gesundheit. Das AschG verpflichtet Arbeitgeber, die psychischen Belastungen der Mitarbeiter regelmäßig zu evaluieren und Maßnahmen zu ergreifen, um Stress, Überlastung und andere psychische Belastungen zu reduzieren.

Arbeitsmediziner:innen spielen dabei eine wichtige Rolle, indem sie Unternehmen bei der Identifizierung von Risikofaktoren unterstützen und Programme zur Stressbewältigung und psychischen Gesundheit entwickeln. 

In der Praxis gehen jedoch viele Unternehmen weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus, indem sie in digitale Tools investieren, die psychische Belastungen erfassen und präventive Maßnahmen anbieten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierungen werden hingegen oft als bloße Pflichterfüllung wahrgenommen, die wenig praktischen Nutzen bringt.

Digitalisierung und Telemedizin in der Arbeitsmedizin

Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet viele neue Möglichkeiten in der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Digitale Plattformen erleichtern es, arbeitsmedizinische Inhalte zu vermitteln, Gesundheitsdaten zu überwachen und präventive Maßnahmen unkompliziert umzusetzen.

In vielen anderen Ländern sind digitale Tools daher längst fester Bestandteil der betrieblichen Präventionsarbeit. In Österreich hemmen jedoch das AschG und eine konservative Auslegung seiner Vorschriften die Nutzung innovativer Tools. Dabei fehlen uns genügend Arbeitsmediziner:innen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden! Um den steigenden Bedarf zu decken und eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung sicherzustellen, wird in Zukunft mehr Innovation und Digitalisierung erforderlich sein.

Roman Heinzle Portrait

Felix Faltin ist langjähriger Gesundheitsexperte und zuletzt Health-Tech-Investor beim europaweit führenden Frühphaseninvestor Speedinvest. 2022 hat er mit seinem Co-Founder Dr. Christopher Pivec haelsi gegründet – Österreichs ersten hybriden Gesundheitsversorger. haelsi setzt neue Standards in der patientenzentrierten ambulanten Versorgung und hat sich binnen kurzer Zeit auch als Marktführer für moderne Arbeitsmedizin in Österreich etabliert.

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